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Kosten und Gebühren

Die Gebühren werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Bei den meisten Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Streitwert (z.B. der Summe Geldes, die Sie von jemand verlangen oder die er von Ihnen verlangt).

Daneben gibt es für bestimmte Streitigkeiten (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Strafsachen, Rentenangelegenheiten oder Auseinandersetzungen mit der Arbeitsagentur oder der Gemeinde um Arbeitslosenunterstützung) Rahmengebühren: das Gesetz gibt einen Mindest- und eine Höchstbetrag vor; innerhalb dieses Rahmens richten sich die tatsächlich zu zahlenden Gebühren nach Aufwand und Bedeutung der Bearbeitung.

Für reine Beratungen werden die Gebühren zwischen Ihnen und mir vereinbart, wobei für die Höhe Bearbeitungsaufwand und Bedeutung der Sache berücksichtigt werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Gebührenvereinbarung vor der Auftragserteilung zu schließen.

letzte Änderung: 29.05.2019 · Copyright © 2024 by Rechtsanwalt Martin Schonlau

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